Beratung

Als ambulante Suchtberatung sind wir primär für Ihre Anliegen als Betroffene, Angehörige oder Dritte zuständig. In persönlichen Gesprächen erarbeiten wir gemeinsam Lösungen für die anstehenden Probleme. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Zusammenhänge und Möglichkeiten zur Problemlösung.

Genuss.
Suchtverhalten.
Suchtproblem.

Eine Substanz zu konsumieren oder eine Tätigkeit auszuüben, kann einen Genuss darstellen oder aber dazu führen, dass jemand versucht, damit seine schwierige Lebenslage zu bewältigen. Daraus kann sich ein Suchtverhalten entwickeln, welches für Betroffene, Angehörige oder Dritte zum Problem wird.

Früherkennung
Frühintervention

Verantwortliche in Schulen, in KMU’s, im Gesundheitswesen, in Vereinen usw. können Suchtfrüherkennung betreiben. Gelebte Früherkennung reduziert die Entwicklung von Suchtproblemen und die daraus entstehenden negativen menschlichen aber auch finanziellen Folgen. Informieren Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten in der Früherkennung und Frühintervention. Im Sinne des Mottos: «Je früher desto besser»

Fragen & Antworten

Ein Suchtverhalten hat bio-psycho-soziale Entstehungsgründe. Jeder Mensch hat eine eigene Persönlichkeit, eine eigene Lebensbiographie und eigene Lebensumstände. Der Umgang mit Emotionen und Herausforderungen prägen den Alltag. Entsteht negativer Stress, können Suchtmittel und auch Verhaltensweisen (z.B. Spielsucht) missbraucht werden, um Spannungszustände vermeintlich zu regulieren. Es kann zu einem krankhaften Verhalten führen, was in eine Abhängigkeit (Sucht) mündet.

Es braucht die eigene Problemeinsicht gegenüber dem eigenen Suchtverhalten. Eine betroffene Person geht entweder in eine lebenslange Abstinenz oder sie setzt eine kontrollierte Form des Substanzkonsums oder des Verhaltens um. In der Regel sind Menschen aus dem Umfeld involviert. Ohne die Mithilfe und Akzeptanz von Angehörigen und Drittpersonen wird eine Veränderung oft schwierig.

Alle Mitarbeitenden stehen unter beruflicher Schweigepflicht, gewährleisten den Datenschutz und arbeiten politisch und konfessionell neutral. Ohne eine ausdrückliche und schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht dürfen also absolut keine Daten an Dritte gehen, es sei denn, es liege eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vor.